Partizipien des Verbs zulangen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: zuWorttrennung: zu-lan-gen

Die Partizip-1-Form von zulangen ist zulangend. Die Partizip-2-Form von zulangen lautet zugelangt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zulangend

Partizip 2

zugelangt

Partizip 1 des Verbs zulangen, Partizip 1 zulangen, Bildung Partizip I von zulangen, Partizip 2 des Verbs zulangen, Partizip 2 zulangen, Bildung Partizip II von zulangen


Regeln

Bildung Präsens von zulangenBildung Perfekt von zulangenBildung Präteritum von zulangenBildung Konjunktiv I von zulangenBildung Konjunktiv II von zulangenBildung Imperativ von zulangen

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