Partizipien des Verbs zuhören

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: zuWorttrennung: zu-hö-ren

Die Partizip-1-Form von zuhören ist zuhörend. Die Partizip-2-Form von zuhören lautet zugehört.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zuhörend

Partizip 2

zugehört



Regeln

Bildung Präsens von zuhörenBildung Perfekt von zuhörenBildung Präteritum von zuhörenBildung Konjunktiv I von zuhörenBildung Konjunktiv II von zuhörenBildung Imperativ von zuhören

Grammatik­tabellen zu anderen Verben