Partizipien des Verbs zugehören

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: zuWorttrennung: zu-ge-hö-ren

Die Partizip-1-Form von zugehören ist zugehörend. Die Partizip-2-Form von zugehören lautet zugehört.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zugehörend

Partizip 2

zugehört



Regeln

Bildung Präsens von zugehörenBildung Perfekt von zugehörenBildung Präteritum von zugehörenBildung Konjunktiv I von zugehörenBildung Konjunktiv II von zugehörenBildung Imperativ von zugehören

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