Partizipien des Verbs zueignen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: zuWorttrennung: zu-eig-nen

Die Partizip-1-Form von zueignen ist zueignend. Die Partizip-2-Form von zueignen lautet zugeeignet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zueignend

Partizip 2

zugeeignet



Regeln

Bildung Präsens von zueignenBildung Perfekt von zueignenBildung Präteritum von zueignenBildung Konjunktiv I von zueignenBildung Konjunktiv II von zueignenBildung Imperativ von zueignen

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