Partizipien des Verbs zügeln

Hilfsverb: haben/seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: zü-geln

Die Partizip-1-Form von zügeln ist zügelnd. Die Partizip-2-Form von zügeln lautet gezügelt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zügelnd

Partizip 2

gezügelt



Regeln

Bildung Präsens von zügelnBildung Perfekt von zügelnBildung Präteritum von zügelnBildung Konjunktiv I von zügelnBildung Konjunktiv II von zügelnBildung Imperativ von zügeln

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