Partizipien des Verbs zudienen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: zuWorttrennung: zu-die-nen

Die Partizip-1-Form von zudienen ist zudienend. Die Partizip-2-Form von zudienen lautet zugedient.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zudienend

Partizip 2

zugedient



Regeln

Bildung Präsens von zudienenBildung Perfekt von zudienenBildung Präteritum von zudienenBildung Konjunktiv I von zudienenBildung Konjunktiv II von zudienenBildung Imperativ von zudienen

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