Partizipien des Verbs zubleiben

Hilfsverb: seinstarkes Verbtrennbar: zuWorttrennung: zu-blei-ben

Die Partizip-1-Form von zubleiben ist zubleibend. Die Partizip-2-Form von zubleiben lautet zugeblieben.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zubleibend

Partizip 2

zugeblieben



Regeln

Bildung Präsens von zubleibenBildung Perfekt von zubleibenBildung Präteritum von zubleibenBildung Konjunktiv I von zubleibenBildung Konjunktiv II von zubleibenBildung Imperativ von zubleiben

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