Partizipien des Verbs zubilligen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: zuWorttrennung: zu-bil-li-gen

Die Partizip-1-Form von zubilligen ist zubilligend. Die Partizip-2-Form von zubilligen lautet zugebilligt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zubilligend

Partizip 2

zugebilligt



Regeln

Bildung Präsens von zubilligenBildung Perfekt von zubilligenBildung Präteritum von zubilligenBildung Konjunktiv I von zubilligenBildung Konjunktiv II von zubilligenBildung Imperativ von zubilligen

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