Partizipien des Verbs zittern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: zit-tern

Die Partizip-1-Form von zittern ist zitternd. Die Partizip-2-Form von zittern lautet gezittert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zitternd

Partizip 2

gezittert



Regeln

Bildung Präsens von zitternBildung Perfekt von zitternBildung Präteritum von zitternBildung Konjunktiv I von zitternBildung Konjunktiv II von zitternBildung Imperativ von zittern

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