Partizipien des Verbs zeugen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: zeu-gen

Die Partizip-1-Form von zeugen ist zeugend. Die Partizip-2-Form von zeugen lautet gezeugt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zeugend

Partizip 2

gezeugt



Regeln

Bildung Präsens von zeugenBildung Perfekt von zeugenBildung Präteritum von zeugenBildung Konjunktiv I von zeugenBildung Konjunktiv II von zeugenBildung Imperativ von zeugen

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