Partizipien des Verbs zeitigen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: zei-ti-gen

Die Partizip-1-Form von zeitigen ist zeitigend. Die Partizip-2-Form von zeitigen lautet gezeitigt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

zeitigend

Partizip 2

gezeitigt



Regeln

Bildung Präsens von zeitigenBildung Perfekt von zeitigenBildung Präteritum von zeitigenBildung Konjunktiv I von zeitigenBildung Konjunktiv II von zeitigenBildung Imperativ von zeitigen

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