Partizipien des Verbs würgen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: wür-gen

Die Partizip-1-Form von würgen ist würgend. Die Partizip-2-Form von würgen lautet gewürgt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

würgend

Partizip 2

gewürgt



Regeln

Bildung Präsens von würgenBildung Perfekt von würgenBildung Präteritum von würgenBildung Konjunktiv I von würgenBildung Konjunktiv II von würgenBildung Imperativ von würgen

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