Partizipien des Verbs willigen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: wil-li-gen

Die Partizip-1-Form von willigen ist willigend. Die Partizip-2-Form von willigen lautet gewilligt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

willigend

Partizip 2

gewilligt



Regeln

Bildung Präsens von willigenBildung Perfekt von willigenBildung Präteritum von willigenBildung Konjunktiv I von willigenBildung Konjunktiv II von willigenBildung Imperativ von willigen

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