Partizipien des Verbs wiegeln
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: wie-geln
Die Partizip-1-Form von wiegeln ist wiegelnd. Die Partizip-2-Form von wiegeln lautet gewiegelt.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
wiegelnd |
Partizip 2
gewiegelt |