Partizipien des Verbs wiegeln

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: wie-geln

Die Partizip-1-Form von wiegeln ist wiegelnd. Die Partizip-2-Form von wiegeln lautet gewiegelt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

wiegelnd

Partizip 2

gewiegelt



Regeln

Bildung Präsens von wiegelnBildung Perfekt von wiegelnBildung Präteritum von wiegelnBildung Konjunktiv I von wiegelnBildung Konjunktiv II von wiegelnBildung Imperativ von wiegeln

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