Partizipien des Verbs wiederhören

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: wieder

Die Partizip-1-Form von wiederhören ist wiederhörend. Die Partizip-2-Form von wiederhören lautet wiedergehört.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

wiederhörend

Partizip 2

wiedergehört



Regeln

Bildung Präsens von wiederhörenBildung Perfekt von wiederhörenBildung Präteritum von wiederhörenBildung Konjunktiv I von wiederhörenBildung Konjunktiv II von wiederhörenBildung Imperativ von wiederhören

Grammatik­tabellen zu anderen Verben