Partizipien des Verbs wiedererlernen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: wieder

Die Partizip-1-Form von wiedererlernen ist wiedererlernend. Die Partizip-2-Form von wiedererlernen lautet wiedererlernt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

wiedererlernend

Partizip 2

wiedererlernt

Partizip 1 des Verbs wiedererlernen, Partizip 1 wiedererlernen, Bildung Partizip I von wiedererlernen, Partizip 2 des Verbs wiedererlernen, Partizip 2 wiedererlernen, Bildung Partizip II von wiedererlernen


Regeln

Bildung Präsens von wiedererlernenBildung Perfekt von wiedererlernenBildung Präteritum von wiedererlernenBildung Konjunktiv I von wiedererlernenBildung Konjunktiv II von wiedererlernenBildung Imperativ von wiedererlernen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben