Partizipien des Verbs wiedererkennen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: wiederWorttrennung: wie-der-er-ken-nen

Die Partizip-1-Form von wiedererkennen ist wiedererkennend. Die Partizip-2-Form von wiedererkennen lautet wiedererkannt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

wiedererkennend

Partizip 2

wiedererkannt



Regeln

Bildung Präsens von wiedererkennenBildung Perfekt von wiedererkennenBildung Präteritum von wiedererkennenBildung Konjunktiv I von wiedererkennenBildung Konjunktiv II von wiedererkennenBildung Imperativ von wiedererkennen

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