Partizipien des Verbs wiederbegründen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: wieder

Die Partizip-1-Form von wiederbegründen ist wiederbegründend. Die Partizip-2-Form von wiederbegründen lautet wiederbegründet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

wiederbegründend

Partizip 2

wiederbegründet



Regeln

Bildung Präsens von wiederbegründenBildung Perfekt von wiederbegründenBildung Präteritum von wiederbegründenBildung Konjunktiv I von wiederbegründenBildung Konjunktiv II von wiederbegründenBildung Imperativ von wiederbegründen

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