Partizipien des Verbs vorwarnen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: vorWorttrennung: vor-war-nen

Die Partizip-1-Form von vorwarnen ist vorwarnend. Die Partizip-2-Form von vorwarnen lautet vorgewarnt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

vorwarnend

Partizip 2

vorgewarnt

Partizip 1 des Verbs vorwarnen, Partizip 1 vorwarnen, Bildung Partizip I von vorwarnen, Partizip 2 des Verbs vorwarnen, Partizip 2 vorwarnen, Bildung Partizip II von vorwarnen


Regeln

Bildung Präsens von vorwarnenBildung Perfekt von vorwarnenBildung Präteritum von vorwarnenBildung Konjunktiv I von vorwarnenBildung Konjunktiv II von vorwarnenBildung Imperativ von vorwarnen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben