Partizipien des Verbs vorwalten

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: vorWorttrennung: vor-wal-ten

Die Partizip-1-Form von vorwalten ist vorwaltend. Die Partizip-2-Form von vorwalten lautet vorgewaltet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

vorwaltend

Partizip 2

vorgewaltet



Regeln

Bildung Präsens von vorwaltenBildung Perfekt von vorwaltenBildung Präteritum von vorwaltenBildung Konjunktiv I von vorwaltenBildung Konjunktiv II von vorwaltenBildung Imperativ von vorwalten

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