Partizipien des Verbs vorverurteilen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: vorWorttrennung: vor-ver-ur-tei-len

Die Partizip-1-Form von vorverurteilen ist vorverurteilend. Die Partizip-2-Form von vorverurteilen lautet vorverurteilt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

vorverurteilend

Partizip 2

vorverurteilt

Partizip 1 des Verbs vorverurteilen, Partizip 1 vorverurteilen, Bildung Partizip I von vorverurteilen, Partizip 2 des Verbs vorverurteilen, Partizip 2 vorverurteilen, Bildung Partizip II von vorverurteilen


Regeln

Bildung Präsens von vorverurteilenBildung Perfekt von vorverurteilenBildung Präteritum von vorverurteilenBildung Konjunktiv I von vorverurteilenBildung Konjunktiv II von vorverurteilenBildung Imperativ von vorverurteilen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben