Partizipien des Verbs vorüberstreichen

Hilfsverb: seinstarkes Verbtrennbar: vorüberWorttrennung: vo-rü-ber-strei-chen

Die Partizip-1-Form von vorüberstreichen ist vorüberstreichend. Die Partizip-2-Form von vorüberstreichen lautet vorübergestrichen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

vorüberstreichend

Partizip 2

vorübergestrichen

Partizip 1 des Verbs vorüberstreichen, Partizip 1 vorüberstreichen, Bildung Partizip I von vorüberstreichen, Partizip 2 des Verbs vorüberstreichen, Partizip 2 vorüberstreichen, Bildung Partizip II von vorüberstreichen


Regeln

Bildung Präsens von vorüberstreichenBildung Perfekt von vorüberstreichenBildung Präteritum von vorüberstreichenBildung Konjunktiv I von vorüberstreichenBildung Konjunktiv II von vorüberstreichenBildung Imperativ von vorüberstreichen

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