Partizipien des Verbs vorüberführen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: vorüberWorttrennung: vo-rü-ber-füh-ren

Die Partizip-1-Form von vorüberführen ist vorüberführend. Die Partizip-2-Form von vorüberführen lautet vorübergeführt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

vorüberführend

Partizip 2

vorübergeführt

Partizip 1 des Verbs vorüberführen, Partizip 1 vorüberführen, Bildung Partizip I von vorüberführen, Partizip 2 des Verbs vorüberführen, Partizip 2 vorüberführen, Bildung Partizip II von vorüberführen


Regeln

Bildung Präsens von vorüberführenBildung Perfekt von vorüberführenBildung Präteritum von vorüberführenBildung Konjunktiv I von vorüberführenBildung Konjunktiv II von vorüberführenBildung Imperativ von vorüberführen

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