Partizipien des Verbs vorübereilen

Hilfsverb: seinschwaches Verbtrennbar: vorüberWorttrennung: vo-rü-ber-ei-len

Die Partizip-1-Form von vorübereilen ist vorübereilend. Die Partizip-2-Form von vorübereilen lautet vorübergeeilt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

vorübereilend

Partizip 2

vorübergeeilt



Regeln

Bildung Präsens von vorübereilenBildung Perfekt von vorübereilenBildung Präteritum von vorübereilenBildung Konjunktiv I von vorübereilenBildung Konjunktiv II von vorübereilenBildung Imperativ von vorübereilen

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