Partizipien des Verbs vorrufen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: vorWorttrennung: vor-ru-fen

Die Partizip-1-Form von vorrufen ist vorrufend. Die Partizip-2-Form von vorrufen lautet vorgerufen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

vorrufend

Partizip 2

vorgerufen

Partizip 1 des Verbs vorrufen, Partizip 1 vorrufen, Bildung Partizip I von vorrufen, Partizip 2 des Verbs vorrufen, Partizip 2 vorrufen, Bildung Partizip II von vorrufen


Regeln

Bildung Präsens von vorrufenBildung Perfekt von vorrufenBildung Präteritum von vorrufenBildung Konjunktiv I von vorrufenBildung Konjunktiv II von vorrufenBildung Imperativ von vorrufen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben