Partizipien des Verbs vorausweisen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: vorausWorttrennung: vo-raus-wei-sen

Die Partizip-1-Form von vorausweisen ist vorausweisend. Die Partizip-2-Form von vorausweisen lautet vorausgewiesen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

vorausweisend

Partizip 2

vorausgewiesen



Regeln

Bildung Präsens von vorausweisenBildung Perfekt von vorausweisenBildung Präteritum von vorausweisenBildung Konjunktiv I von vorausweisenBildung Konjunktiv II von vorausweisenBildung Imperativ von vorausweisen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben