Partizipien des Verbs vollstrecken

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: voll-stre-cken

Die Partizip-1-Form von vollstrecken ist vollstreckend. Die Partizip-2-Form von vollstrecken lautet vollstreckt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

vollstreckend

Partizip 2

vollstreckt



Regeln

Bildung Präsens von vollstreckenBildung Perfekt von vollstreckenBildung Präteritum von vollstreckenBildung Konjunktiv I von vollstreckenBildung Konjunktiv II von vollstreckenBildung Imperativ von vollstrecken

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