Partizipien des Verbs vollstrecken
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: voll-stre-cken
Die Partizip-1-Form von vollstrecken ist vollstreckend. Die Partizip-2-Form von vollstrecken lautet vollstreckt.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
vollstreckend |
Partizip 2
vollstreckt |
Regeln
Bildung Präsens von vollstreckenBildung Perfekt von vollstreckenBildung Präteritum von vollstreckenBildung Konjunktiv I von vollstreckenBildung Konjunktiv II von vollstreckenBildung Imperativ von vollstreckenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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