Partizipien des Verbs vollstehen

Hilfsverb: haben/seinstarkes Verbtrennbar: vollWorttrennung: voll-ste-hen

Die Partizip-1-Form von vollstehen ist vollstehend. Die Partizip-2-Form von vollstehen lautet vollgestanden.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

vollstehend

Partizip 2

vollgestanden

Partizip 1 des Verbs vollstehen, Partizip 1 vollstehen, Bildung Partizip I von vollstehen, Partizip 2 des Verbs vollstehen, Partizip 2 vollstehen, Bildung Partizip II von vollstehen


Regeln

Bildung Präsens von vollstehenBildung Perfekt von vollstehenBildung Präteritum von vollstehenBildung Konjunktiv I von vollstehenBildung Konjunktiv II von vollstehenBildung Imperativ von vollstehen

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