Partizipien des Verbs vögeln

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: vö-geln

Die Partizip-1-Form von vögeln ist vögelnd. Die Partizip-2-Form von vögeln lautet gevögelt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

vögelnd

Partizip 2

gevögelt



Regeln

Bildung Präsens von vögelnBildung Perfekt von vögelnBildung Präteritum von vögelnBildung Konjunktiv I von vögelnBildung Konjunktiv II von vögelnBildung Imperativ von vögeln

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