Partizipien des Verbs verzollen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ver-zol-len

Die Partizip-1-Form von verzollen ist verzollend. Die Partizip-2-Form von verzollen lautet verzollt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

verzollend

Partizip 2

verzollt



Regeln

Bildung Präsens von verzollenBildung Perfekt von verzollenBildung Präteritum von verzollenBildung Konjunktiv I von verzollenBildung Konjunktiv II von verzollenBildung Imperativ von verzollen

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