Partizipien des Verbs verwiegen
Hilfsverb: habenstarkes VerbuntrennbarWorttrennung: ver-wie-gen
Die Partizip-1-Form von verwiegen ist verwiegend. Die Partizip-2-Form von verwiegen lautet verwogen.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
verwiegend |
Partizip 2
verwogen |
Regeln
Bildung Präsens von verwiegenBildung Perfekt von verwiegenBildung Präteritum von verwiegenBildung Konjunktiv I von verwiegenBildung Konjunktiv II von verwiegenBildung Imperativ von verwiegenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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