Partizipien des Verbs verwiegen

Hilfsverb: habenstarkes VerbuntrennbarWorttrennung: ver-wie-gen

Die Partizip-1-Form von verwiegen ist verwiegend. Die Partizip-2-Form von verwiegen lautet verwogen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

verwiegend

Partizip 2

verwogen



Regeln

Bildung Präsens von verwiegenBildung Perfekt von verwiegenBildung Präteritum von verwiegenBildung Konjunktiv I von verwiegenBildung Konjunktiv II von verwiegenBildung Imperativ von verwiegen

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