Partizipien des Verbs verunklären

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ver-un-klä-ren

Die Partizip-1-Form von verunklären ist verunklärend. Die Partizip-2-Form von verunklären lautet verunklärt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

verunklärend

Partizip 2

verunklärt

Partizip 1 des Verbs verunklären, Partizip 1 verunklären, Bildung Partizip I von verunklären, Partizip 2 des Verbs verunklären, Partizip 2 verunklären, Bildung Partizip II von verunklären


Regeln

Bildung Präsens von verunklärenBildung Perfekt von verunklärenBildung Präteritum von verunklärenBildung Konjunktiv I von verunklärenBildung Konjunktiv II von verunklärenBildung Imperativ von verunklären

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