Partizipien des Verbs verspüren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ver-spü-ren

Die Partizip-1-Form von verspüren ist verspürend. Die Partizip-2-Form von verspüren lautet verspürt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

verspürend

Partizip 2

verspürt



Regeln

Bildung Präsens von verspürenBildung Perfekt von verspürenBildung Präteritum von verspürenBildung Konjunktiv I von verspürenBildung Konjunktiv II von verspürenBildung Imperativ von verspüren

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