Partizipien des Verbs vermahnen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ver-mah-nen

Die Partizip-1-Form von vermahnen ist vermahnend. Die Partizip-2-Form von vermahnen lautet vermahnt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

vermahnend

Partizip 2

vermahnt



Regeln

Bildung Präsens von vermahnenBildung Perfekt von vermahnenBildung Präteritum von vermahnenBildung Konjunktiv I von vermahnenBildung Konjunktiv II von vermahnenBildung Imperativ von vermahnen

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