Partizipien des Verbs vermahnen
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ver-mah-nen
Die Partizip-1-Form von vermahnen ist vermahnend. Die Partizip-2-Form von vermahnen lautet vermahnt.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
vermahnend |
Partizip 2
vermahnt |
Regeln
Bildung Präsens von vermahnenBildung Perfekt von vermahnenBildung Präteritum von vermahnenBildung Konjunktiv I von vermahnenBildung Konjunktiv II von vermahnenBildung Imperativ von vermahnenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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