Partizipien des Verbs verlinken

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ver-lin-ken

Die Partizip-1-Form von verlinken ist verlinkend. Die Partizip-2-Form von verlinken lautet verlinkt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

verlinkend

Partizip 2

verlinkt



Regeln

Bildung Präsens von verlinkenBildung Perfekt von verlinkenBildung Präteritum von verlinkenBildung Konjunktiv I von verlinkenBildung Konjunktiv II von verlinkenBildung Imperativ von verlinken

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