Partizipien des Verbs verlauten

Hilfsverb: haben/seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ver-lau-ten

Die Partizip-1-Form von verlauten ist verlautend. Die Partizip-2-Form von verlauten lautet verlautet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

verlautend

Partizip 2

verlautet



Regeln

Bildung Präsens von verlautenBildung Perfekt von verlautenBildung Präteritum von verlautenBildung Konjunktiv I von verlautenBildung Konjunktiv II von verlautenBildung Imperativ von verlauten

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