Partizipien des Verbs verklingen

Hilfsverb: seinstarkes VerbuntrennbarWorttrennung: ver-klin-gen

Die Partizip-1-Form von verklingen ist verklingend. Die Partizip-2-Form von verklingen lautet verklungen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

verklingend

Partizip 2

verklungen



Regeln

Bildung Präsens von verklingenBildung Perfekt von verklingenBildung Präteritum von verklingenBildung Konjunktiv I von verklingenBildung Konjunktiv II von verklingenBildung Imperativ von verklingen

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