Partizipien des Verbs verkennen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ver-ken-nen

Die Partizip-1-Form von verkennen ist verkennend. Die Partizip-2-Form von verkennen lautet verkannt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

verkennend

Partizip 2

verkannt



Regeln

Bildung Präsens von verkennenBildung Perfekt von verkennenBildung Präteritum von verkennenBildung Konjunktiv I von verkennenBildung Konjunktiv II von verkennenBildung Imperativ von verkennen

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