Partizipien des Verbs verjähren

Hilfsverb: seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ver-jäh-ren

Die Partizip-1-Form von verjähren ist verjährend. Die Partizip-2-Form von verjähren lautet verjährt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

verjährend

Partizip 2

verjährt



Regeln

Bildung Präsens von verjährenBildung Perfekt von verjährenBildung Präteritum von verjährenBildung Konjunktiv I von verjährenBildung Konjunktiv II von verjährenBildung Imperativ von verjähren

Grammatik­tabellen zu anderen Verben