Partizipien des Verbs verharmlosen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ver-harm-lo-sen

Die Partizip-1-Form von verharmlosen ist verharmlosend. Die Partizip-2-Form von verharmlosen lautet verharmlost.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

verharmlosend

Partizip 2

verharmlost



Regeln

Bildung Präsens von verharmlosenBildung Perfekt von verharmlosenBildung Präteritum von verharmlosenBildung Konjunktiv I von verharmlosenBildung Konjunktiv II von verharmlosenBildung Imperativ von verharmlosen

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