Partizipien des Verbs vergewissern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ver-ge-wis-sern

Die Partizip-1-Form von vergewissern ist vergewissernd. Die Partizip-2-Form von vergewissern lautet vergewissert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

vergewissernd

Partizip 2

vergewissert



Regeln

Bildung Präsens von vergewissernBildung Perfekt von vergewissernBildung Präteritum von vergewissernBildung Konjunktiv I von vergewissernBildung Konjunktiv II von vergewissernBildung Imperativ von vergewissern

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