Partizipien des Verbs vergesellschaften

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ver-ge-sell-schaf-ten

Die Partizip-1-Form von vergesellschaften ist vergesellschaftend. Die Partizip-2-Form von vergesellschaften lautet vergesellschaftet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

vergesellschaftend

Partizip 2

vergesellschaftet



Regeln

Bildung Präsens von vergesellschaftenBildung Perfekt von vergesellschaftenBildung Präteritum von vergesellschaftenBildung Konjunktiv I von vergesellschaftenBildung Konjunktiv II von vergesellschaftenBildung Imperativ von vergesellschaften

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