Partizipien des Verbs verblasen

Hilfsverb: habenstarkes VerbuntrennbarWorttrennung: ver-bla-sen

Die Partizip-1-Form von verblasen ist verblasend. Die Partizip-2-Form von verblasen lautet verblasen.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

verblasend

Partizip 2

verblasen

Partizip 1 des Verbs verblasen, Partizip 1 verblasen, Bildung Partizip I von verblasen, Partizip 2 des Verbs verblasen, Partizip 2 verblasen, Bildung Partizip II von verblasen


Regeln

Bildung Präsens von verblasenBildung Perfekt von verblasenBildung Präteritum von verblasenBildung Konjunktiv I von verblasenBildung Konjunktiv II von verblasenBildung Imperativ von verblasen

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