Partizipien des Verbs verbilligen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ver-bil-li-gen

Die Partizip-1-Form von verbilligen ist verbilligend. Die Partizip-2-Form von verbilligen lautet verbilligt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

verbilligend

Partizip 2

verbilligt



Regeln

Bildung Präsens von verbilligenBildung Perfekt von verbilligenBildung Präteritum von verbilligenBildung Konjunktiv I von verbilligenBildung Konjunktiv II von verbilligenBildung Imperativ von verbilligen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben