Partizipien des Verbs verbildlichen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ver-bild-li-chen

Die Partizip-1-Form von verbildlichen ist verbildlichend. Die Partizip-2-Form von verbildlichen lautet verbildlicht.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

verbildlichend

Partizip 2

verbildlicht



Regeln

Bildung Präsens von verbildlichenBildung Perfekt von verbildlichenBildung Präteritum von verbildlichenBildung Konjunktiv I von verbildlichenBildung Konjunktiv II von verbildlichenBildung Imperativ von verbildlichen

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