Partizipien des Verbs verbieten

Hilfsverb: habenstarkes VerbuntrennbarWorttrennung: ver-bie-ten

Die Partizip-1-Form von verbieten ist verbietend. Die Partizip-2-Form von verbieten lautet verboten.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

verbietend

Partizip 2

verboten



Regeln

Bildung Präsens von verbietenBildung Perfekt von verbietenBildung Präteritum von verbietenBildung Konjunktiv I von verbietenBildung Konjunktiv II von verbietenBildung Imperativ von verbieten

Grammatik­tabellen zu anderen Verben