Partizipien des Verbs verallgemeinern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ver-all-ge-mei-nern

Die Partizip-1-Form von verallgemeinern ist verallgemeinernd. Die Partizip-2-Form von verallgemeinern lautet verallgemeinert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

verallgemeinernd

Partizip 2

verallgemeinert



Regeln

Bildung Präsens von verallgemeinernBildung Perfekt von verallgemeinernBildung Präteritum von verallgemeinernBildung Konjunktiv I von verallgemeinernBildung Konjunktiv II von verallgemeinernBildung Imperativ von verallgemeinern

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