Partizipien des Verbs veralbern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ver-al-bern

Die Partizip-1-Form von veralbern ist veralbernd. Die Partizip-2-Form von veralbern lautet veralbert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

veralbernd

Partizip 2

veralbert



Regeln

Bildung Präsens von veralbernBildung Perfekt von veralbernBildung Präteritum von veralbernBildung Konjunktiv I von veralbernBildung Konjunktiv II von veralbernBildung Imperativ von veralbern

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