Partizipien des Verbs urteilen

Niveau C2Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ur-tei-len

Die Partizip-1-Form von urteilen ist urteilend. Die Partizip-2-Form von urteilen lautet geurteilt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

urteilend

Partizip 2

geurteilt

Partizip 1 des Verbs urteilen, Partizip 1 urteilen, Bildung Partizip I von urteilen, Partizip 2 des Verbs urteilen, Partizip 2 urteilen, Bildung Partizip II von urteilen


Regeln

Bildung Präsens von urteilenBildung Perfekt von urteilenBildung Präteritum von urteilenBildung Konjunktiv I von urteilenBildung Konjunktiv II von urteilenBildung Imperativ von urteilen

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