Partizipien des Verbs urkunden

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ur-kun-den

Die Partizip-1-Form von urkunden ist urkundend. Die Partizip-2-Form von urkunden lautet geurkundet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

urkundend

Partizip 2

geurkundet



Regeln

Bildung Präsens von urkundenBildung Perfekt von urkundenBildung Präteritum von urkundenBildung Konjunktiv I von urkundenBildung Konjunktiv II von urkundenBildung Imperativ von urkunden

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